Abwasserhausanschluss
Unter Hausanschlussleitung versteht man den Leitungsteil des Abwasserhausanschlusses der auf dem Grundstück vom Entstehungsort des Abwassers bis zur Grundstücksgrenze verlegt ist. Den folgenden Teil bis zum Anschlusspunkt an den öffentlichen Kanal bezeichnet man als Grundstücksanschlussleitung. Details zur Verantwortung beim Abwasserhausanschluss, inklusive etwaig dazugehöriger Einrichtungen, sind in der Abwassersatzung des AWZE, im Wasserhaushaltsgesetz, im Strafgesetzbuch sowie im Bodenschutzgesetz geregelt.