Rückstausicherung
Kommen hohe Niederschlagsmengen in kurzer Zeit auf einer begrenzten Fläche herab, bezeichnet man dies als Starkregen. Gelegentlich nehmen diese Regenfälle extremen Charakter an. Überschwemmungen und überlaufende Kanäle können dann die Folge sein.
Ein nach den geltenden Regelwerken hergestellter Abwasserkanal kann extreme Regenmengen nicht bewältigen. Grund dafür ist, dass unsere Kanäle mittels festgelegter Regenereignisse nach wirtschaftlich vertretbaren Gesichtspunkten dimensioniert werden müssen.
Wirksamstes Mittel zum Schutz vor Überflutungen auf Grundstücken oder in Gebäuden infolge eines überlasteten Ortskanals sind Rückstausicherungen. Diese bestehen aus einem handbedienten und einem davon unabhängigen und selbsttätig wirkenden Verschluss. Die Absperrvorrichtungen werden in
die Hausanschlussleitung, vorzugsweise in Revisionsschächte, eingebaut. Grundstückseigentümer sind gemäß Abwassersatzung des AWZE zu einer entsprechenden Rückstausicherung verpflichtet. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann der Grundstückseigentümer bzw. der Betroffene keine Ersatzansprüche für Schäden, die durch Rückstau entstehen, gegen den AWZE geltend machen.
Bei der richtigen Auswahl und Platzierung der Rückstausicherung sind wichtige Gesichtpunkte zu beachten, die im Zusammenhang mit der vorhandenen Rückstauebene, Gebäudestruktur bzw. Entwässerungssituation und Topografie stehen. Sollten diese Punkte missachtet werden, können Situationen auftreten, welche zusätzliche Schäden trotz vorhandener Rückstausicherung verursachen. Erklärungen und Hinweise für eine richtige Installation der Absperrvorrichtungen gibt die Infobroschüre „Rückstaubroschüre“, die als Download unter der Rubrik „Service“ erhältlich ist.