Kontrollpflicht

Grundstückseigentümer müssen nach den geltenden Regelwerken und der Abwassersatzung des AWZE ihre Entwässerungseinrichtungen durch ausreichende Instandhaltungsmaßnahmen in einem betriebssicheren Zustand halten. Die damit verbundene Kontrollpflicht durch den Grundstückseigentümer schließt alle baulichen Anlagen wie Ablaufstellen, Rückstauverschlüsse, Leitungen, Schächte, Abwasserhebeanlagen mit ein.

Um den Zustand Ihrer erdverlegten Leitungen feststellen zu können, werden diese mit einer Spezialkamera verfilmt und ggf. mittels Druckprüfung  untersucht. Bitte wenden Sie sich zu diesen Themen an eine Fachfirma für Kanalinspektionen.