Gebührenerhebung

Niederschlagswassergebühr wird für die Einleitung von Regenwasser in die öffentliche Kanalisation erhoben. Die Gebühr bemisst sich nach den bebauten, überbauten bzw. versiegelten Flächen eines Grundstücks, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.

Unter der Voraussetzung, dass Anlieger nicht beeinträchtigt werden, besteht die Möglichkeit bebaute bzw. versiegelte Flächen von der öffentlichen Kanalisation abzukoppeln und dadurch Gebühren zu sparen. Dies kann durch Versickerung, Ableitung in ein angrenzendes Gewässer, durch Nutzung des Regenwassers als Gartenbewässerung oder als Brauchwasser für Toiletten oder Waschmaschinen geschehen. Damit können Sie zugleich einen sinnvollen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Wir empfehlen generell Pflaster-, Beton- oder Asphaltflächen auf Ihrem Grundstück so klein wie möglich zu halten. Befestigte Flächen mit teilweise wasserdurchlässigen Materialien können nach den entsprechenden Vorgaben der Abwassergebührensatzung des AWZE mit einem 50%- Versiegelungsanteil festgesetzt werden.

Alle Grundstückseigentümer, die Änderungen an den bebauten bzw. versiegelten Flächen vornehmen und dadurch den Anteil der abflusswirksamen Flächen ihres Grundstückes verändern, sind verpflichtet, diese Änderungen unverzüglich der Wasserversorgung Ostsaar (WVO) mitzuteilen. Dessen Kontaktdaten finden Sie unter der Rubrik „Kontakte“.

Die Schmutzwassergebühr wird für jedes Grundstück erhoben, von dem Schmutzwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Sie berechnet sich analog zur entnommenen Frischwassermenge aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz. Maßgeblich sind die Ablesewerte Ihres Hauswasserzählers. Frischwasser, welches nachweislich nicht in die Ortskanalisation gelangt, kann nach den entsprechenden Vorgaben der Abwassergebührensatzung des AWZE vom Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr abgezogen werden. Die Nachweispflicht und entsprechenden Kosten obliegen dem Grundstückseigentümer. Die Schmutzwassergebühr wird von der Wasserversorgung Ostsaar (WVO) im Auftrag des AWZE erhoben.